FAQ
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Nachfolgend finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen kurz und bündig zusammengefasst.*
Wann sollte ich einen Kfz-Gutachter beauftragen?
Sie sollten stets nach einem unverschuldeten Unfall einen unabhängigen Kfz-Gutachter einschalten, um Ihre Schadensersatzansprüche (Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung) vollständig geltend zu machen. Auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens oder bei Verdacht auf versteckte Schäden empfiehlt sich ein Wertgutachten.
Wie läuft die Beauftragung ab?
- Sie kontaktieren unser Sachverständigenbüro telefonisch oder online.
- Es folgt eine kostenlose Erstberatung.
- Terminvereinbarung für Schadensaufnahme vor Ort oder in der Werkstatt.
- Erstellung und Zusendung des schriftlichen Gutachtens.
Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?
Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Schadengutachten. Bei eigenem Verschulden bzw. bei Wertgutachten zu Kaufzwecken bezahlen Sie direkt den Sachverständigen.
Kann ich den Gutachter selbst wählen?
Ja, als Geschädigter dürfen und sollten Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen, auch wenn Ihre Versicherung Gutachter empfiehlt. Viele Anbieter drücken die Gutachterkosten. Wir holen für Sie alles, was Ihnen rechtlich zusteht – objektiv und unabhängig.
Was passiert nach der Gutachtenerstellung?
Sie erhalten das schriftliche Gutachten, das Sie Ihrer Versicherung vorlegen. Dort wird es geprüft und zur Regulierung (Reparaturfreigabe oder Auszahlung) genutzt. Teilweise stimmt die Versicherung den Forderungen sofort zu, in komplexen Fällen kann die Prüfung mehrere Wochen dauern.
Wann brauche ich ein Gutachten beim Gebrauchtwagenkauf?
Immer dann, wenn Sie den genauen Zustand und mögliche versteckte Mängel (z. B. Unfallschäden, Nachlackierung) feststellen möchten. Ein neutraler Wertbericht schafft Sicherheit bei Kaufverhandlungen.
Wie viel kostet ein Gutachten?
Ein Kurzgutachten liegt häufig bei ca. 200 € – 300 €. Ein Schadengutachten beginnt bei ca. 500€ und steigt mit dem Aufwand. Wertgutachten (z. B. bei Oldtimern) können mehrere hundert bis über tausend Euro kosten.
Wie lange dauert die Erstellung?
In der Regel ist ein Schadengutachten innerhalb von 1–2 Werktagen fertig. Bei aufwendiger Restwertermittlung oder komplexen Schäden kann die Fertigstellung bis zu 5 Tage dauern.
Kontakt
Telefon: 01573 1927057
E-mail: info@sv-hense.de
Anschrift: 58791 Werdohl, Breslauerstraße 14, Märkischer Kreis
* Gutachten werden in der Regel binnen 24 h (Mo–Fr, 09–18 Uhr) nach Terminbuchung erstellt; Verzögerungen können bei Feiertagen, Krankheit, Auslastung oder Sonderfällen auftreten. Kostenfreie Ersatzwagen-Bereitstellung gilt nur bei unverschuldeten Haftpflichtschäden, erfordert die schriftliche Kostenübernahmezusage der regulierenden Versicherung und die Verfügbarkeit eines geeigneten Fahrzeugs bei unseren Partnervermietern; Kraftstoff- und Betriebskosten trägt der Fahrer. Edwin Hense handelt als unabhängiger Sachverständiger und koordiniert Leistungen externer Partner. Unsere Hotline ist rund um die Uhr aktiv, kann jedoch aufgrund laufender Einsätze etc. nicht immer sofort besetzt sein – wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.