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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von KFZ - Sachverständigen Büro Edwin Hense
(Anbieter für unabhängige Schadengutachten für Pkw, Transporter, LKW und Motorräder)

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Erstellung eines unabhängigen Schadengutachtens über Fahrzeugschäden an Pkw, Transportern oder Motorrädern (im Folgenden: „Gutachten“).

Ferner umfasst unser Leistungsangebot:

Schnelle Terminvergabe, oft noch am selben Tag – auch bei Ihnen vor Ort;

Kurz-Gutachten für Bagatellschäden, schnell und günstig;

Beratung bei unklarer Schuldfrage;

Detaillierte Dokumentation für Anwalt und Versicherung;

Transparente Kommunikation in verständlicher Sprache;

Echte Fallbeispiele zur Orientierung.

§ 2 Terminvereinbarung

Termine können direkt über unser Online-Kalendertool gebucht werden.

Der Besichtigungstermin gilt als vereinbart, sobald der Kunde eine Bestätigung per E-Mail erhalten hat.

§ 3 Leistungsfrist (Gutachtenfertigstellung)

Wir erstellen das Gutachten in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss des Besichtigungstermins, jeweils Mo.–Fr., 09:00–18:00 Uhr (Werktage).

Verzögerungen – insbesondere an Wochenenden und Feiertagen, bei Krankheit, hoher Auslastung, höherer Gewalt oder sonstigen Sonderfällen – bleiben vorbehalten.

Ein Anspruch des Kunden auf pünktliche Lieferung oder auf Schadensersatz bei Überschreitung dieser Zielzeit ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 4 Ersatzwagen

Wir organisieren für Sie einen kostenlosen* Ersatzwagen über unser Partnernetzwerk, ausschließlich bei unverschuldeten Haftpflichtschäden und nach vorheriger, schriftlicher Kostenübernahmezusage der regulierenden Versicherung sowie nach Verfügbarkeit geeigneter Fahrzeuge.

Kraftstoff- und Betriebskosten trägt der Fahrzeugführer.

Bei Nichtverfügbarkeit oder fehlender Kostenübernahmezusage entfällt die Ersatzwagenleistung ersatzlos.

§ 5 Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung

Soweit gesetzlich zulässig, schließen wir jegliche Haftung aus – gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich Verschulden bei Terminversäumnissen, Verzögerungen, fehlerhaften Gutachten, Ersatzwagenversäumnissen oder sonstigen Pflichtverletzungen).

Der Ausschluss umfasst auch mittelbare und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn.

Kann eine Haftung nicht ausgeschlossen werden, ist sie auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt und maximal auf die Höhe unseres Honorars beschränkt.

Ansprüche des Kunden auf Vertragsstrafe, Minderung oder Rücktritt sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 6 Gewährleistung

Für Mängel des Gutachtens haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen nach Erhalt, schriftlich anzuzeigen.

Bei berechtigter Mängelrüge liefern wir nach unaufschiebbarer Nachbesserung ein korrigiertes Gutachten oder erstatten anteilig unser Honorar.

§ 7 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.

§ 8 Sonstiges

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Geschäftssitz des Anbieters in Berlin.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

*Bei Partnerwagen gelten die Mietbedingungen der jeweiligen Vermieter.

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