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Warum ein Totalschaden nicht immer einer ist

10.05.2025, E. Krawczyk

Ein sogenannter Totalschaden ist nicht gleich „Schrott“ – vielmehr unterscheidet man zwischen dem technischen Totalschaden (wenn das Fahrzeug tatsächlich nicht mehr verkehrssicher repariert werden kann) und dem wirtschaftlichen Totalschaden, der vorliegt, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Versicherer rechnen beim wirtschaftlichen Totalschaden meist nur den Zeitwert aus und zahlen diesen abzüglich des Restwerts – technisch ist das Auto aber oft noch instandsetzbar. Optische Schäden können schlimmer aussehen, als sie tatsächlich sind, denn selbst bei scheinbar großen Karosserieschäden lassen sich viele Bauteile fachgerecht richten oder ersetzen.

Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf Naturalrestitution gemäß § 249 Abs. 1 BGB: Der Schädiger muss Sie in den Zustand versetzen, in dem Sie ohne den Unfall stünden. Das heißt, Sie können gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung die kompletten Reparaturkosten geltend machen – selbst dann, wenn diese bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen. Wichtig ist nur, dass die Reparatur fachgerecht erfolgt und Sie die Rechnungen nachweisen können.

Oft zeigt sich erst im Detail, dass ein großer Schaden doch rentabel zu beheben ist – sei es durch Austausch einzelner Karosserieteile, gezielte Lackreparaturen oder die Behebung von Rahmenverzug. Unser Tipp: Ziehen Sie unser Team von Kfz-Sachverständigen hinzu. Wir prüfen, ob eine Reparatur wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist. So bewahren Sie sich die Entscheidungshoheit über Marke, Ausstattung und Wert Ihres Fahrzeugs – und können Ihr Auto oft kostengünstig wieder auf die Straße bringen.*

* Alle Angaben ohne Gewähr. Alle Meinungen sind subjektiv. Technische Daten (z. B. PS-Angaben) erfolgen nach Hersteller­angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit

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